Schulfahrten fallen bis zu den Sommerferien aus

Schulfahrten, Wanderungen u.ä.  und Schulveranstaltungen an außerschulischen Lernorten (z.B. Museen) fallen auf Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung bis zum Ende des Schuljahres aus.  Bereits anberaumte Veranstaltungen sind abzusagen.

Der Erlass  zur Absage von Schulfahrten und anderer schulischer Veranstaltungen erstreckt sich nur auf Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes, um Infektionsgefährdungen vorzubeugen.
Kulturelle oder sportliche Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern bleiben davon unberührt und können – sofern der Schulbetrieb wiederaufgenommen worden ist – weiterhin durchgeführt werden, sofern sie in der Schule stattfinden.
Dasselbe gilt für den Unterricht, der außerhalb des Schulgeländes stattfindet, zum Beispiel in Sporthallen oder Schwimmbädern.

Davon auszunehmen sind die verpflichtenden Standardelemente im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA).